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Stewards kontrollieren Corona-Regeln in Gröden

Die weiß gezuckerten Dolomitengipfel kündigen es bereits an: Die Wintersaison ist auch in Gröden und auf der Seiser Alm nicht mehr weit. Damit der Skibetrieb nach Freigabe durch die Politik sicher starten kann, werden in den beiden Südtiroler Skigebieten umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Maskenpflicht, eine App mit Echtzeitdaten der Besucherfrequenz und Online-Buchungen sollen das Infektionsrisiko so gering wie möglich halten. Kontrolliert werden die Maßnahmen von sogenannten Stewards.

Maskenpflicht und Corona-Tests

In den Liften muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
In den Liften muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. © Seiser Alm Marketing - IDM Harald Wisthaler

Allen voran gelten auch in Gröden und auf der Seiser Alm drei Grundregeln: Regelmäßig Hände waschen und desinfizieren, mindestens 1 Meter Abstand halten, und wenn dieser nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Unabhängig vom Abstand ist der Mund-Nasen-Schutz ebenfalls in den Anstehbereichen der Kassen und Liftanlagen sowie während der Fahrt in den Liften verpflichtend.

An den Liftanlagen sorgen speziell geschulte „Stewards“ dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Ein ähnliches Konzept gibt es auch mit den „Gondelbutlern“ im Pitztal. Um die nötige Durchlüftung zu gewährleisten, sollen Hauben auf Sesselliften während der Fahrt nicht geschlossen und die Fenster in den Gondeln geöffnet werden.

Auch in den Skiverleihen, Depots und Shops muss eine Maske getragen werden. In den Restaurants und Hütten ist ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Weg zum oder vom Tisch zu tragen, am Tisch selbst kann die Bedeckung abgenommen werden.

Die Mitarbeiter im Skigebiet tragen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz und werden regelmäßig auf Covid-19 getestet. Zusätzlich wird täglich die Körpertemperatur der Beschäftigten gemessen. Im Tal besteht auch für die Gäste die Möglichkeit sich im Covid-19 Test Center Val Gardena testen und Heimreise-Atteste ausstellen zu lassen.

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Besucher-Management und mehr Skibusse

Eine neue App soll lange Wartezeiten an den Liften vermeiden.
Eine neue App soll lange Wartezeiten an den Liften vermeiden. © DOLOMITES Val Gardena / Gröden

Da es insgesamt 15 verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in das Skigebiet Gröden – Seiser Alm gibt, verteilen sich die Wintersportler im Grödnertal von Anfang an gut auf mehrere Aufstiegsanlagen. Trotzdem lassen sich Menschenansammlungen nicht komplett vermeiden. Deshalb wurden auch hier Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Dazu gehören unter anderem organisierte Anstehbereiche bei den Warteschleußen und die tägliche Desinfektion der Kabinen, Toiletten und anderer öffentlicher Räume.

Mit der neuen App „Skiers Map“ des Skiverbunds Dolomiti Superski haben Wintersportler zudem die Möglichkeit, die aktuelle Auslastung der Lifte einzusehen. So können sie Wartezeiten besser abschätzen und Anlagen mit einem geringeren Besucheraufkommen wählen. Damit soll es zu kürzeren Warteschlangen und weniger Menschenansammlungen kommen. Um überfüllte Skibusse zu vermeiden wird die Taktfrequenz erhöht.

Online-Buchung und Skipass-Service

Skipässe können bereits vorab im Online-Shop gekauft und an einer der Ticket-Boxen abgeholt werden. Viele Hotels und Betriebe bieten darüber hinaus einen Skipass-Service an, bei dem die online bestellten Tickets vom Gastgeber abgeholt werden und bei der Anreise im Zimmer bereit liegen. Auch Skiverleih und -kurse sowie Wanderungen und andere Angebote des Val Gardena Active-Programms können schon vorab online gebucht werden. Diese finden in diesem Winter nur in kleinen Gruppen statt.

>> Skipasspreise 2020/2021 im Skigebiet Gröden - Seiser Alm

Garantiesystem für Saison- und Mehrtages-Skipässe

Skipässe werden teilweise rückerstattet.
Skipässe werden teilweise rückerstattet. © Seiser Alm Marketing - IDM Harald Wisthaler

Wenn die Liftanlagen für mindestens 10 aufeinanderfolgende Tage geschlossen werden müssen, haben Inhaber von Saisonkarten die Option von ihrem Vertrag zurückzutreten. So lange noch keine 40 Skitage genutzt worden sind, können Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten eines Lockdowns das Rücktrittsrecht geltend machen. Je nach Zeitpunkt in der Saison wird dann ein verhältnismäßiger Teil des gezahlten Preises zurückerstattet. Bis zum 15. Dezember sind es zum Beispiel 85%, bis 31. Januar 40% oder bis 28. Februar 20%.

Für Mehrtageskarten gibt es eine ähnliche Regelung. Können die Skipässe aufgrund einer Schließung der Anlagen, aber auch im Fall einer dokumentierten Positivität auf das Coronavirus oder einer Quarantäneverordnung, nicht vollständig genutzt werden, werden die nicht genutzten Skitage zurückerstattet.

Die genauen Regelungen zur Rückerstattung findest du auf der Seite von Dolomiti Superski.

Die Maßnahmen können sich im Laufe der Saison entsprechend der Corona-Situation noch verändern. Den aktuellen Stand der Regeln findest du auf den Webseiten der Skigebiete:

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Auf Skiern stand ich schon als Kind und kann es seitdem jeden Winter aufs Neue kaum erwarten wieder auf die Piste zu kommen. Deshalb ist es umso schöner, dass ich nach meinem Studium in Medien und Kommunikation einen Job als Redakteurin bei Skigebiete-Test gefunden habe, in dem sich alles um mein Lieblings-Hobby dreht. Wenn ihr Fragen zu mir oder rund um das größte Wintersportportal... Mehr erfahren
aktualisiert am 16 Mar 2021

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